Einbürgerungstest 2024

Welche Gebühren sind mit der Einbürgerung verbunden?

Die Einbürgerung in Deutschland ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit, bringt jedoch auch bestimmte Kosten mit sich. Diese Gebühren variieren je nach Art des Einbürgerungsverfahrens und den individuellen Umständen des Antragstellers. Hier sind die wichtigsten Kostenpunkte, die Sie beachten sollten:

1. Grundgebühr für den Einbürgerungsantrag

Die Grundgebühr für die Bearbeitung eines Einbürgerungsantrags beträgt in der Regel 255 Euro pro Person. Diese Gebühr deckt die Kosten für die Prüfung der Antragsunterlagen und die Durchführung des Einbürgerungsverfahrens durch die zuständigen Behörden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern und Heimat.

2. Gebühr für minderjährige Kinder

Für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, fällt eine reduzierte Gebühr von 51 Euro an. Dies gilt nur, wenn das Kind ohne eigenen Antrag im Rahmen des elterlichen Antrags mit eingebürgert wird. Wenn das Kind einen eigenen Antrag stellt, gilt die reguläre Gebühr von 255 Euro.

3. Einbürgerungstest

Der Einbürgerungstest, der grundlegende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland abfragt, kostet 25 Euro. Dieser Test ist ein obligatorischer Teil des Einbürgerungsverfahrens, es sei denn, der Antragsteller kann bestimmte Ausnahmen nachweisen, wie z.B. ein deutsches Schulabschlusszeugnis.

4. Sprachprüfungen

Um die erforderlichen Deutschkenntnisse nachzuweisen, müssen viele Antragsteller eine Sprachprüfung ablegen. Die Kosten für Sprachkurse und Prüfungen variieren je nach Anbieter und Umfang des Kurses. In der Regel liegen die Gebühren für anerkannte Sprachprüfungen bei etwa 100 bis 200 Euro. Einige Integrationskurse werden jedoch staatlich gefördert, was die Kosten erheblich reduzieren kann.

5. Übersetzungen und Beglaubigungen

Zusätzlich zu den direkten Gebühren für den Einbürgerungsantrag können auch Kosten für die Übersetzung und Beglaubigung von Dokumenten anfallen. Dies betrifft insbesondere ausländische Urkunden und Nachweise, die im Rahmen des Antragsverfahrens vorgelegt werden müssen. Die Preise für Übersetzungen und Beglaubigungen variieren je nach Dokument und Anbieter.

Für weitere detaillierte Informationen besuchen Sie bitte die offiziellen Webseiten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) und des Bundesverwaltungsamts (BVA).