Die Einbürgerung bietet einen Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft, der das Erfüllen mehrerer Kriterien voraussetzt:
Dauerhafter und rechtlicher Aufenthalt: Antragsteller müssen mindestens acht Jahre kontinuierlich und rechtmäßig in Deutschland gelebt haben.
Nachweis der Identität: Es ist erforderlich, einen gültigen Identitätsnachweis zu erbringen.
Unbefristetes Aufenthaltsrecht: Voraussetzung ist der Besitz entweder einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis oder einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis.
Finanzielle Unabhängigkeit: Antragsteller müssen nachweisen, dass sie sich selbst und ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) finanziell versorgen können.
Sprachkenntnisse: Kenntnisse der deutschen Sprache sind unerlässlich.
Verständnis der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung: Antragsteller sollten ein gutes Verständnis des Rechtssystems, der sozialen Normen und der Lebensbedingungen in Deutschland haben.
Bekenntnis zu den deutschen Werten: Ein Bekenntnis zu den demokratischen und freiheitlichen Grundprinzipien der Bundesrepublik Deutschland wird gefordert.
Integration in die deutsche Gesellschaft: Antragsteller sollten nachweisen, dass sie gut in das deutsche Leben integriert sind.
Keine strafrechtlichen Verurteilungen: Antragsteller dürfen nicht wegen einer Straftat verurteilt sein.
Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit: In der Regel ist es erforderlich, die bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung zu verlieren oder aufzugeben.